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Hausratversicherung - Definition der wichtigsten Begriffe zum Thema Hausrat!

Sie suchen die für sie ideale Hausratversicherung? Dazu ist es notwendig wichtige Hausrat- Versicherungsbegriffe zu verstehen. Denn nur wer weiß was alles versichert werden kann und muss kann seinen Hausrat allumfassend versichern. Komplexe Hausratbegriffe, wie Elementarschäden, Überspannungsschäden und Unterversicherung werden hier kurz und knapp für sie erklärt!

Elementarschäden:

Elementarschäden sind Schäden, die durch das Einwirken der Natur hervorgerufen werden. Einfach ausgedrückt ist ein Elementarschaden am Hausrat, ein Schaden der durch die Elemente hervorgerufen wird. Von Bedeutung sind in unseren Breiten wohl am ehesten, Sturm, Blitzschlag, Hagel, Erdrutsch, Lawinen und Schneedruck. Oftmals sind auch Erdbeben und Vulkanausbrüche bedacht, die jedoch hier in Deutschland eher eine untergeordnete Rolle spielen dürften. Elementarschäden sind regelmäßig ausdrücklich in die Hausratversicherung einzuschließen, da eine Bedrohung durch Naturereignisse ein massiv gesteigertes Risiko für die Versicherungen bedeutet.

Abschließend muss jedoch erwähnt werden, dass es Orte gibt an denen man sich nicht gegen einzelne Elementarschäden versichern kann. Ein gutes Beispiel sind hier Wohnungen, die in Überschwemmungsgebieten liegen (Rheinufer, Donauufer usw.) diese können regelmäßig nicht einer Elementarschadenoption innerhalb einer Hausratsversicherung gegen Überschwemmung versichert werden. Oftmals braucht man hier eine besondere Versicherung mit entsprechend hoher Prämie.

Überspannungsschaden:

Überspannungsschäden betreffen die elektrischen Geräte im Haushalt des Versicherten. Steigt beispielsweise durch Blitzschlag die Spannung in den elektrischen Leitungen kurzfristig an kann dies leicht den Fernseher oder andere teure Elektrogeräte zerstören. Da es sich auch hier regelmäßig um ein schwer kalkulierbares Risiko für den Versicherer bedeutet und der Nachweis im Schadensfall nicht ganz unproblematisch ist, sind diese Schäden ausdrücklich zu versichern. Selbst wenn viele aktuelle Hausratstarife Überspannungsschäden miteinschließen, so ist der Versicherungsschutz noch als prozentualer Anteil der Versicherungssumme zu definieren. Hier gilt es den Wiederbeschaffungsneuwert der versicherten Elektrogeräte genau im Auge zu behalten.

Glasbruch:

Glas stellt im Rahmen der Hausratversicherung einen Sonderfall dar, da hier oft Sonderregelungen der Versicherungen greifen. Entweder ist Glas standardmäßig nur gegen gewisse Gefahren versichert (bspw. Brand oder Explosion) oder gewisse Glasarten sind von der Versicherung ausgeschlossen. So wird oftmals, selbst bei ausdrücklichem Einschluss von Glasbruch in die Versicherung lediglich sogenanntes "einfaches Glas" versichert. Das würde beispielsweise bedeuten, dass ein Cerankochfeld nicht mitversichert ist.

Betrachtet man die Vielzahl der verschiedenen Faktoren die im Rahmen der Hausratsversicherung eine Rolle spielen können, so ergeben sich unzählige Ausschlussmöglichkeiten. Nichts desto trotz lohnt die Versicherung gegen Glasbruch, da regelmäßig von einem nur sehr minimalen Schutz ausgegangen werden muss.

Für den Versicherungsnehmer bedeutet dies leider, dass die Versicherungsbedingungen immer genauestens studiert werden müssen um sicher zu gehen, ob der geliebte Hausratsgegenstand auch gegen die potentiellen Gefahren abgesichert ist.

HAUSRATVERSICHERUNGEN VERGLEICHEN UND TESTSIEGER ERMITTELN!

Wissenswertes

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